Für Rostock

Begleiten. Stärken. Gemeinsam wachsen.

FAQ

IHRE FRAGEN

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Der Weg zu einer Hilfe wirft oft viele Fragen auf – das ist ganz normal. Deshalb haben wir die häufigsten Fragen rund um unsere Angebote, den Ablauf der Hilfen und die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt für Sie zusammengestellt.

Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, sprechen Sie uns gerne persönlich an. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und beraten Sie unverbindlich.

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IHRE FRAGEN

Gut informiert. Antworten auf häufige Fragen:

Unser Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche, junge Volljährige bis 21 Jahre sowie deren Familien, die sich in einer herausfordernden Lebenssituation befinden. Personensorgeberechtigte Personen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung. Voraussetzung ist in der Regel ein Antrag beim zuständigen Jugendamt.

Sie können sich direkt an das Jugendamt der Hansestadt Rostock wenden. Dort wird gemeinsam mit Ihnen geprüft, welche Unterstützung für Sie passend ist. Sie können auch gerne zuerst unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen, wir begleiten Sie gerne durch die nächsten Schritte.

Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Sozialen Dienst beim Jugendamt Rostock. Dort wird in einem gemeinsamen Gespräch geklärt, welche Unterstützung Sie benötigen und welche Hilfe bewilligt werden kann. Wir starten erst, wenn das Jugendamt die Hilfe offiziell eingeleitet hat.

Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII sind für Familien in der Regel kostenfrei – sie werden vom Jugendamt finanziert. Lediglich unser Beratungsangebot nach § 16 SGB VIII für Selbstzahler*innen ist kostenpflichtig. Die genauen Konditionen erfragen Sie gerne direkt bei uns.

Am Anfang steht ein gemeinsames Kennenlerngespräch, in dem wir Ihre Situation, Ihre Wünsche und Ihre Ziele besprechen. Darauf aufbauend entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen und dem Jugendamt ein individuelles Arbeitskonzept. Die Hilfe wird regelmäßig überprüft und angepasst – Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Meinung einzubringen.

Unsere Arbeit findet überwiegend dort statt, wo Sie leben – zu Hause, in der Schule oder in Ihrem sozialen Umfeld. Beratungsgespräche können auch in unseren Räumlichkeiten in Rostock stattfinden.

Das hängt von Ihren individuellen Bedarfen und den vereinbarten Zielen ab. Hilfen zur Erziehung sind keine Dauerleistung – sie werden regelmäßig im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit Ihnen und dem Jugendamt überprüft und enden, wenn die vereinbarten Ziele erreicht sind.

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der Hilfe genutzt. Wir unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Informationen werden nur dann weitergegeben, wenn Sie ausdrücklich zustimmen oder gesetzliche Vorgaben dies erfordern – zum Beispiel im Kinderschutz.

Ja. Hilfen zur Erziehung sind freiwillig – Sie können jederzeit entscheiden, eine Hilfe nicht anzunehmen oder zu beenden. Wir arbeiten nur auf Basis Ihres Einverständnisses und Ihrer aktiven Mitarbeit.